Friedrichsbrunner Herbstcrosslauf

Die Regeln und Bedingungen für eine Teilnahme am 11. Friedrichsbrunner Herbstcrosslauf sind hier zu finden.

In der Ausschreibung sind alle möglichen Wettbewerbe aufgeführt, die passenden Jahrgänge sowie Informationen zu Zeiten und Startgebühren.

Mit der Anmeldung zum 11. Friedrichsbrunner Herbstcrosslauf erkennen die Teilnehmenden alle Regeln und Bedingungen vollumfänglich an.

Änderungen, insbesondere des Programms vor Ort und der Startzeiten, sind bis zum Veranstaltungstag möglich und vorbehalten.

Bei Nichtteilnahme wird die bezahlte Startgebühr nicht erstattet, sondern gilt als Spende für unseren Verein.

Fairness und Sicherheit:

Der Friedrichsbrunner Herbstcrosslauf ist ein anspruchsvoller Geländelauf, also soll – bei allem sportlichen Ehrgeiz – der Spaß am Laufen in der Natur im Vordergrund stehen. Auf allen Streckenabschnitten bitten wir euch, möglichst rechts zu laufen, um ein sicheres Überholen zu ermöglichen. Natürlich bitten wir Euch, immer der Fairness den Vorzug zu geben. 

Dazu gehört auch das Verhalten im öffentlichen Raum. Bei unserem Lauf überquert ihre auch öffentliche Straßen. Diese werden durch die Freiwillige Feuerwehr Friedrichsbrunn abgesichert. Bitte achtet selbst auf Eure Sicherheit. Die Ordner und Veranstalter sind Euch jederzeit weisungsberechtigt.

Es ist unser und sicher auch euer Wunsch, dass alle Läuferinnen und Läufer beim Herbstcrosslauf unverletzt und sicher ins Ziel kommen.

Ausschluss der Haftung:

Der Veranstalter übernimmt für Schäden keinerlei Haftung. Jeder Teilnehmende sorgt eigenständig für eine für ihn gültige Versicherung. Ausgenommen von diesem Ausschluss ist die Haftung für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

Weiterhin ist die Haftung nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ausgeschlossen, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder Ausrichters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.


Stand: 26. Juli 2024

vorheriger Lauf:

Wir möchten uns hiermit bei allen Helfern, Unterstützern, Teilnehmern und Besuchern bedanken. Ohne euch wäre der 10. Herbstcrosslauf nicht zustande gekommen. Es hat uns wieder viel Spaß gemacht diesen Lauf zu veranstalten und wir zählen auch im kommende Jahr auf euch.

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